Balkenschichtholz (Duobalken®, Triobalken®) ist technisch getrocknet. Die Anforderungen der DIN 68800-1: 2011-10, 3.20, an eine technische Trocknung (über mindestens 48h in einer prozessgesteuerten technischen Anlage bei einer Temperatur von mindestens 55°C auf 20% getrocknet) werden erfüllt.
Hölzer, deren Holzfeuchte im verbauten Zustand dauerhaft unter 20% beträgt, können der Gebrauchsklasse (GK) 0 oder GK 1 nach DIN 68800-1 zugeordnet werden und sind nicht durch holzzerstörende Pilze gefährdet.
Die Gefahr eines Bauschadens durch holzzerstörende Insekten ist nach DIN 68800-1: 2011-10, 5.2.1, in der Gebrauchsklasse 0 grundsätzlich nicht gegeben.
Die Gefahr eines Bauschadens durch holzzerstörende Insekten kann nach DIN 68800-1: 2011-10, 8.1 in der Gebrauchsklasse 1 durch Verwendung von technisch getrockneten Holzprodukten, wie Balkenschichtholz (Duobalken®, Triobalken®) vermieden werden.
Entsprechend DIN 68800-2 sind die Bedingungen der Gebrauchsklasse GK 2 in der Praxis nicht zu erwarten, so dass bei den Bauteilen unter Dach grundsätzlich von einer Holzfeuchte von u≤20% und somit von den Bedingungen der GK 0 oder 1 ausgegangen werden kann.
Einsatzmöglichkeiten von Balkenschichtholz (Duobalken®, Triobalken®) ohne vorbeugenden, chemischen Holzschutz® in ausgewählten Gebrauchsklassen (GK) nach DIN 68800-1: 2011-10
Nutzungsklasse |
1 oder 2 |
3 |
Gebrauchsklasse |
0 |
1 |
2 |
3.1 und höher |
Holzart |
Ohne
Beschränkung
der Holzart
|
Nach DIN 68800-2 sind die Bedingungen der Gebrauchsklasse GK 2 in der Praxis nicht zu erwarten, so dass bei Bauteilen unter Dach grundsätzlich von einer Holzfeuchte u< 20% ausgegangen werden kann.
Sollten Bauteile dennoch der GK 2 zugeordnet werden, so kann Balkenschichtholz aus Douglasien-, Kiefern- oder Lärchenkernholz verwendet werden. |
Nicht verwendbar |