1)Abweichungen von den nachfolgend in den Zeilen 2,3,6-9, 12, 13 definierten Grenzwerten sind in folgendem Umfang zu tolerieren: Maximal drei Abweichungen/m² sichtbare Oberfläche für die Sichtqualität, maximal eine Abweichung/m² sichtbare Oberfläche für die Auslesequalität.
2)Zulässige Astgröße gemäß DIN 4074-1.
3)Ohne Begrenzung der Anzahl.
4)Messung des Astdurchmessers analog zur Messung der Durchmesser von Einzelästen bei Kanthölzern gemäß DIN 4074-1: 2008-12, 5.1.2.1.
5)Anlieferungszustand.
6)Erff. sind überstreichbare Füllmassen explizit zu fordern.
7)Die Risstiefe darf unabhängig von der Oberflächenqualität bei Bauteilen ohne planmäßige Querzugbeanspruchung bis zu 1/6 der Bauteilbreite, bei Bauteilen mit planmäßiger Querzugbeanspruchung bis zu 1/8 der Bauteilbreite von jeder Seite betragen.
8)Nach VOB ATV DIN 18334 gesondert zu vereinbaren.
9)Entspricht den Anforderungen nach VOB ATV DIN 18334. Wird keine Oberflächenqualität vereinbart wird standardmäßig Sichtqualität geliefert.
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